Änderung 16a. Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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16a. a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
16a. n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514

(Text alte Fassung) nächste Änderung

16a. Lehrer mit stufenbezogener Lehramtsbefähigung in Bremen und Hamburg


(Text neue Fassung)

16a. (aufgehoben)


vorherige Änderung

In Bremen und Hamburg dürfen landesgesetzlich Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I höchstens in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden.



 



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