Änderung Besoldungsgruppe B 11 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

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Besoldungsgruppe B 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe B 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe B 11


Präsident des Bundesrechnungshofes

(Text alte Fassung)

Staatssekretär 1)


---
1) Im Bundesbereich.


(Text neue Fassung)

Staatssekretär

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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