Besoldungsgruppe B 10 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe B 10 n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 |
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(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe B 10 | |
Ministerialdirektor - als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung - - als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung - - als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien - Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund General1 Admiral1 | |
(Text alte Fassung) --- 1 Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX. | (Text neue Fassung) --- 1 Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX. |