Die Bergmannsprämien gelten weder als steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des
Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung oder der Arbeitslosenversicherung; sie gelten arbeitsrechtlich nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts.