Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
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§ 5 - Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden (ArbGMiVerpflV k.a.Abk.)