Zitierungen von § 1 Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ArbGMiVerpflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbGMiVerpflV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ArbGMiVerpflV
... obersten Landesbehörden können auch einen längeren als den in § 1 Abs. 1 vorgesehenen Zeitabstand, in dem die Mitteilungen zu machen sind, bestimmen.  ...
§ 3 ArbGMiVerpflV
... der den Arbeitgebern nach § 1 auferlegten Verpflichtungen können die zuständigen Behörden von den Arbeitgebern ... Behörden von den Arbeitgebern jederzeit Auskunft über die Tatbestände nach § 1 verlangen, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, daß sich die Verhältnisse, ... anzunehmen ist, daß sich die Verhältnisse, über die der Arbeitgeber nach § 1 Mitteilung zu machen hat, seit der letzten Mitteilung geändert ...


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