§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung über die Einrichtung und Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen (BAnz. Nr. 61) vom 31. März 1959 außer Kraft.
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