Eingangsformel - Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)

V. v. 13.07.1990 BGBl. I S. 1420; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 2
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 750-15-9 Bergbau
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Eingangsformel



Auf Grund des § 57c des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 215) eingefügt worden ist, verordnet der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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