Änderung § 4 UVP-V Bergbau vom 15.12.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 4 UVP-V Bergbau, alle Änderungen durch Artikel 8 ÖffBetG am 15. Dezember 2006 und Änderungshistorie der UVP-V Bergbau

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4 UVP-V Bergbau a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2006 geltenden Fassung
§ 4 UVP-V Bergbau n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 4 Übergangsvorschrift


(Text alte Fassung)

Die am 20. August 2005 bereits begonnenen Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 sind nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

(Text neue Fassung)

(1) Die am 20. August 2005 bereits begonnenen Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 sind nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

(2) Die am 15. Dezember 2006
bereits begonnenen Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 sind nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed