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Zitierungen von § 2 BAföG-AuslandszuschlagsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BAföG-AuslandszuschlagsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG-AuslandszuschlagsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BAföG-AuslandszuschlagsV Zuschläge zu dem Bedarf (vom 28.10.2010)
... Leistungen am ausländischen Ausbildungsort unter deren Kaufkraft im Inland liegt (§ 2 ), 2. die nachweisbar notwendigen Studiengebühren (§ 3), 3. ...
§ 7 BAföG-AuslandszuschlagsV Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (vom 01.08.2008)
... Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2008 begonnen haben, sind die §§ 1 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, § 2 jedoch nicht in ... die §§ 1 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, § 2 jedoch nicht in den Fällen einer Förderung nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 des ...
§ 8 BAföG-AuslandszuschlagsV Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (vom 28.10.2010)
... Bewilligungszeiträume, die vor dem 28. Oktober 2010 begonnen haben, ist § 2 bis zum 30. September 2010 in der bis zum 28. Oktober 2010 geltenden Fassung anzuwenden. Für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 6 23. BAföGÄndG Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
... Leistungen am ausländischen Ausbildungsort unter deren Kaufkraft im Inland liegt (§ 2 ),". 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Höhe des ... Ausbildungsort unter deren Kaufkraft im Inland liegt (§ 2),". 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Höhe des Auslandszuschlags  ... liegt (§ 2),". 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Höhe des Auslandszuschlags (1) Der Auslandszuschlag bemisst sich nach dem ... Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 28. Oktober 2010 begonnen haben, ist § 2 bis zum 30. September 2010 in der bis zum 28. Oktober 2010 geltenden Fassung anzuwenden. Für ...

Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2814; 2007 I 764, 2007 II 127
Artikel 1 EUBeitrBGRUBRAnpG Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
... § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 13 22. BAföGÄndG Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
... entsprechend für Praktika nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes." 2. In § 2 Abs. 1 werden die Wörter „Schweiz 140 Euro," gestrichen. 3. In § 3 ... Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2008 begonnen haben, sind die §§ 1 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, § 2 jedoch nicht in ... die §§ 1 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, § 2 jedoch nicht in den Fällen einer Förderung nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 des ...