interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 13 22. BAföGÄndG Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland ... 1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe § 5 Abs. 2, 3 und 5" wird durch die Angabe § 5 Abs. 2" ersetzt. b) In ... a) Die Angabe § 5 Abs. 2, 3 und 5" wird durch die Angabe § 5 Abs. 2" ersetzt. b) In Nummer 1 werden nach dem Wort Union" die ... 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro." 5. In § 5 wird das Wort Zuschuss" durch das Wort Zuschlag" ersetzt. 6. In ... Wort Zuschlag" ersetzt. 6. In § 6 werden nach der Angabe § 5 Abs. 2" das Komma und die Angabe 3" gestrichen. 7. § 7 wird wie ... Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. August 2008 begonnen haben, sind die §§ 1 bis 6 in der bis zum 31. Juli 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden, § 2 jedoch nicht in ...
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