Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 21 G Artikel 29 Abs. 6

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 G Artikel 29 Abs. 6 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G Artikel 29 Abs. 6 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 G Artikel 29 Abs. 6 Reihenfolge mehrerer Anträge
... oder der vorrangige Antrag abgelehnt oder zurückgenommen worden ist. (2) § 21 Abs. 2 und 3 gilt ...
§ 24 G Artikel 29 Abs. 6 Entscheidung über den Zulassungsantrag (vom 27.06.2020)
... sich dem vorrangigen Antrag anzuschließen. Wird hiervon kein Gebrauch gemacht, so gilt § 21 Abs. 1 Buchstabe a . (4) Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat dem Antrag ... wenn die Voraussetzungen der §§ 18 bis 20 vorliegen und der Antrag nicht nach § 21 Abs. 1 unzulässig ist. (5) Die Entscheidung ist den Antragstellern und den Regierungen ...
 
Anzeige