§ 24 G Artikel 29 Abs. 6 Entscheidung über den Zulassungsantrag (vom 27.06.2020) ... sich dem vorrangigen Antrag anzuschließen. Wird hiervon kein Gebrauch gemacht, so gilt § 21 Abs. 1 Buchstabe a . (4) Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat dem Antrag ... wenn die Voraussetzungen der §§ 18 bis 20 vorliegen und der Antrag nicht nach § 21 Abs. 1 unzulässig ist. (5) Die Entscheidung ist den Antragstellern und den Regierungen ...