Zitierungen von § 19 WEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 WEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9a WEG Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (vom 01.01.2024)
... der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsvermögen) gelten § 18, § 19 Absatz 1 und § 27 entsprechend. (4) Jeder Wohnungseigentümer haftet einem ...
§ 28 WEG Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (vom 01.12.2020)
... beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter ...
§ 48 WEG Übergangsvorschriften (vom 12.11.2022)
... wenn die Sondernachfolge bis zum 31. Dezember 2025 eintritt. (4) § 19 Absatz 2 Nummer 6 ist ab dem 1. Dezember 2023 anwendbar. Eine Person, die am 1. Dezember 2020 Verwalter ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 1 WEGuaÄndG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
... handelt, die nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht." 10. § 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „ersetzt ...

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 WEMoG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
... der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsvermögen) gelten § 18, § 19 Absatz 1 und § 27 entsprechend. (4) Jeder Wohnungseigentümer haftet einem ... 20. Die Überschrift des 3. Abschnitts wird gestrichen. 21. Die §§ 19 bis 22 werden wie folgt gefasst: „§ 19 Regelung der Verwaltung und ... gestrichen. 21. Die §§ 19 bis 22 werden wie folgt gefasst: „ § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss (1) Soweit die Verwaltung des ... beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils ... unberührt, wenn die Sondernachfolge bis zum 31. Dezember 2025 eintritt. (4) § 19 Absatz 2 Nummer 6 ist ab dem 1. Dezember 2022 anwendbar. Eine Person, die am 1. Dezember 2020 Verwalter einer ...


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