Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 1 WEGuaÄndG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ... § 21 Abs. 5 Nr. 2 oder zu baulichen Veränderungen oder Aufwendungen im Sinne des § 22 Abs. 1 und 2 durch Beschluss die Kostenverteilung abweichend von Absatz 2 regeln, wenn der ... 17 Satz 2 werden die Wörter denen der Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 nicht zugestimmt hat" durch die Wörter deren Kosten der ... Vereinbarung oder einem Beschluss der Wohnungseigentümer ergibt." 12. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 WEMoG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ... Die Überschrift des 3. Abschnitts wird gestrichen. 21. Die §§ 19 bis 22 werden wie folgt gefasst: „§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch ... vorstehenden Absätzen Kosten nicht zu tragen hat, keine Kosten auferlegt werden. § 22 Wiederaufbau Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes ...
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