Zitate in ÄnderungsvorschriftenWohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 WEMoG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes ... gelten entsprechend." 33. Der IV. Teil wird Teil 4. 34. § 61 wird § 46 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 46 ... 34. § 61 wird § 46 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung". 35. Die §§ 62 bis ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/651/v8299.htm