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Zitierungen von § 5 Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EUZBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUZBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 EUZBBG Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (vom 25.09.2009)
... und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zum Gegenstand haben, gilt § 5 Absatz 5 entsprechend. (2) Ergänzend leitet die Bundesregierung dem Bundestag auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion
G. v. 13.09.2012 BGBl. II S. 1006
Artikel 2 ESMVG
... alle diese jeweils vorbereitenden Arbeitsgruppen und Ausschüsse." 2. § 5 wird wie folgt geändert: In Absatz 4 werden die Wörter „der ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EUZBBGÄndG Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
... für die Angelegenheiten der Europäischen Union". 3. Die §§ 3 bis 7 werden durch die folgenden §§ 3 bis 11 ersetzt: „§ 3 ... Union". 3. Die §§ 3 bis 7 werden durch die folgenden §§ 3 bis 11 ersetzt: „§ 3 Vorhaben der Europäischen Union (1) ... oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages widersprechen. § 5 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten (1) Die Unterrichtung des ... und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zum Gegenstand haben, gilt § 5 Absatz 5 entsprechend. (2) Ergänzend leitet die Bundesregierung dem Bundestag auf ...
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