interne Verweise
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1712
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 17.11.2005 BGBl. S. 3178; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3022
Artikel 2 EUZBBRAAG Änderungen anderer Gesetze ... oder 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages erklärt werden." 2. § 6 wird wie folgt gefasst: § 6 Bundestag-Bundesregierung-Vereinbarung ... erklärt werden." 2. § 6 wird wie folgt gefasst: § 6 Bundestag-Bundesregierung-Vereinbarung Einzelheiten der Unterrichtung und Beteiligung ... zwischen Bundestag und Bundesregierung vorbehalten." 3. Im neu gefassten § 6 wird nach dem Satz 1 folgender Satz angefügt: In dieser Vereinbarung sind ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3026
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz über die Ausübung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates aus dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
Artikel 1 G. v. 17.11.2005 BGBl. S. 3178; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3022
§ 6 EUZBBRAG Vereinbarungen zu Unterrichtungen ... nach diesem Gesetz bleiben der Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung nach § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in ...
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