Artikel 1 bis 5 - Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes (StGBuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 18.08.1976 BGBl. I S. 2181; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 20.09.1976; FNA: 312-11 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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Artikel 1 bis 5 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 bis 5 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 1 bis 5 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 bis 5 StGBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 StGBuaÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft; Artikel 5 und Artikel 6 Abs. 2 treten jedoch erst am 1. Januar 1977 in ...


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