Änderung Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes vom 25.04.2006

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 84 G v 19.04.2006 BGBl. I 866
 

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Artikel 7 Berlin-Klausel


(Text neue Fassung)

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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.



 
 



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