(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1.
- Erster Ausbildungsabschnitt
- a)
- Erwerb des Dienstführerscheins der Bundeswehr BE/CE,
- b)
- Einweisungs- und Überprüfungsfahrt und
- c)
- Einweisung bei einer Standortverwaltung
2 1/2 Monate,
- 2.
- Zweiter Ausbildungsabschnitt
feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr 5 1/2 Monate,
- 3.
- Dritter Ausbildungsabschnitt
praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden 6 Monate,
- 4.
- Vierter Ausbildungsabschnitt
Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule 1 Monat und
- 5.
- Fünfter Ausbildungsabschnitt
Abschlusslehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr 3 Monate.
Die Reihenfolge des dritten und vierten Ausbildungsabschnitts kann geändert werden. Der Verwaltungslehrgang kann in Unterbrechung der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.