Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 3 - Gesetz zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig (BVerwGVerlG k.a.Abk.)

Artikel 3 Übergangsbestimmungen


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Der Bundesminister der Justiz wird ermächtigt, den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig und der Wehrdienstsenate von München nach Leipzig durch Rechtsverordnung zu bestimmen sowie die Verordnung über den Sitz der Wehrdienstsenate aufzuheben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BVerwGVerlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerwGVerlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 110 1. BMJBBG Auflösung des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig
...  Der Artikel 3 des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig vom ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig
V. v. 24.06.2002 BGBl. I S. 2371; aufgehoben durch Artikel 111 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Eingangsformel BVerwGSitzV
... Grund des Artikels 3 des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig vom ...


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