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§ 25a - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)

G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Geltung ab 01.01.1964 bis 01.01.2018; FNA: 612-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 25a


§ 25a wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 25a BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25a BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Branntweinmonopolverordnung (BrMV)
V. v. 20.02.1998 BGBl. I S. 383; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Eingangsformel BrMV
... bereinigten Fassung in Verbindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes und auf Grund des § 25a Abs. 3 des Gesetzes über das Branntweinmonopol, der durch Artikel 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ...


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