§ 146 Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich Erzeugnisse befinden, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher VerordnungenV. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1594
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Zitate in aufgehobenen TitelnBranntweinsteuerverordnung (BrStV)
V. v. 21.01.1994 BGBl. I S. 104; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Eingangsformel BrStV ... Abs. 4, § 140 Abs. 4, § 141 Abs. 8 und 9, § 143 Abs. 6, § 144 Abs. 5, § 146 Abs. 7, § 147 Abs. 2, § 148 Abs. 4, § 149 Abs. 2 und § 151 Abs. 5 des Gesetzes ...
§ 46 BrStV Versandhandel, Beauftragter (vom 01.01.2007) ... nach § 244 der Abgabenordnung zu erbringen. (3) Soll ein Beauftragter nach § 146 Abs. 5 des Gesetzes zugelassen werden, so hat der Versandhändler den Antrag auf Zulassung ... (7) Der Versandhändler oder der Beauftragte haben die Steueranmeldung nach § 146 Abs. 4 des Gesetzes nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. (8) Sollen ...
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