Änderung § 185 BranntwMonG vom 21.07.2006

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§ 185 BranntwMonG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.07.2006 geltenden Fassung
§ 185 BranntwMonG n.F. (neue Fassung)
in der am 21.07.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G v 15.07.2006 BGBl. I 1594

(Textabschnitt unverändert)

§ 185


(Text alte Fassung)

Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

(Text neue Fassung)

(weggefallen)




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