Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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- - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)

G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Geltung ab 01.01.1964 bis 01.01.2018; FNA: 612-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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Erster Teil Branntweinmonopol
Zehnter Abschnitt Besondere Vorschriften
- Aufwendungen für Wohlfahrts- und Wirtschaftszwecke
§ 118
§ 118a

Erster Teil Branntweinmonopol

Zehnter Abschnitt Besondere Vorschriften

- Aufwendungen für Wohlfahrts- und Wirtschaftszwecke

§ 118


§ 118 wird in 1 Vorschrift zitiert

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§ 118a


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