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§ 60 BranntwMonG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BranntwMonG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 76 BranntwMonG
(vom 08.09.2015)
... den Branntwein vor der Herstellung dem zuständigen Hauptzollamt anmeldet. §§ 59
bis
61 gelten entsprechend. (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
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