Zitierungen von § 75 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 111 BranntwMonG Verjährung, Verzinsung, Säumniszuschläge
... auf Zahlung von Branntweinübernahmegeld werden ausschließlich nach § 75 Abs. 1 verzinst. (2) Wer Branntweinübernahmegeld zugunsten Dritter erschlichen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Brennereiordnung
Abschnitt 1 V. v. 16.03.1935 RMBl. S. 117; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 209 BrennO
... wenn das ihm zustehende Übernahmegeld - abgesehen von den Fällen des § 75 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes - nicht mit Ablauf der zweiten Woche nach der Abfertigung des ...
§ 211 BrennO
... Die Bundesmonopolverwaltung hat das Übernahmegeld und die nach § 75 Abs. 1 des Gesetzes etwa zu zahlenden Zinsen an die Zahlstelle des Brennereibesitzers zu ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed