Zitierungen von § 75 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 111 BranntwMonG Verjährung, Verzinsung, Säumniszuschläge
... auf Zahlung von Branntweinübernahmegeld werden ausschließlich nach § 75 Abs. 1 verzinst. (2) Wer Branntweinübernahmegeld zugunsten Dritter erschlichen ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Brennereiordnung
Abschnitt 1 V. v. 16.03.1935 RMBl. S. 117; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 209 BrennO
... wenn das ihm zustehende Übernahmegeld - abgesehen von den Fällen des § 75 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes - nicht mit Ablauf der zweiten Woche nach der Abfertigung des ...
§ 211 BrennO
... Die Bundesmonopolverwaltung hat das Übernahmegeld und die nach § 75 Abs. 1 des Gesetzes etwa zu zahlenden Zinsen an die Zahlstelle des Brennereibesitzers zu ...


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