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Zitierungen von § 143 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 143 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 142 BranntwMonG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung (vom 01.04.2010)
... der Beförderung unter Steueraussetzung eintretender Fall, mit Ausnahme der in § 143 Absatz 3 geregelten Fälle, auf Grund dessen die Beförderung oder ein Teil der ...
§ 144 BranntwMonG Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit (vom 01.04.2010)
... Die Steuerschuldner nach § 143 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4 haben über die Erzeugnisse, für ... einer unrechtmäßigen Entnahme gleich. (2) Die Steuerschuldner nach § 143 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3 haben ... (3) Die durch Steuerbescheid für unter Abfindung hergestellten Branntwein (§ 143 Absatz 5) festgesetzte Steuer ist binnen einer Woche nach Schluss des Monats, in dem der ...
§ 147 BranntwMonG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 01.01.2011)
... Person, die an einer unrechtmäßigen Einfuhr beteiligt ist. § 143 Absatz 7 gilt entsprechend. (3) Für die Fälligkeit, den ...
§ 149 BranntwMonG Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken (vom 01.04.2010)
... ist, wer die Erzeugnisse versendet, in Besitz hält oder verwendet. (3) § 143 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Wer Erzeugnisse nach Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 ...
§ 150 BranntwMonG Versandhandel (vom 01.04.2010)
... die Steuer mit der Auslieferung an die Privatperson im Steuergebiet. (3) § 143 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Wer als Versandhändler Erzeugnisse in das ...
§ 153 BranntwMonG Verwender (vom 01.07.2011)
... dieser nicht mehr zugeführt werden können, es sei denn, es liegt ein Fall des § 143 Absatz 3 vor. Kann der Verbleib der Erzeugnisse nicht festgestellt werden, so gelten sie ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 2 5. VStÄndG Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
... durch das Wort „übergeführt" ersetzt. 8. § 143 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 2 4. VerbrStÄndG Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... der Beförderung unter Steueraussetzung eintretender Fall, mit Ausnahme der in § 143 Absatz 3 geregelten Fälle, auf Grund dessen die Beförderung oder ein Teil der ... zu den Absätzen 2 bis 6 zu erlassen. § 143 Steuerentstehung, Steuerschuldner (1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der ... Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit (1) Die Steuerschuldner nach § 143 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 4 haben über die Erzeugnisse, für ... einer unrechtmäßigen Entnahme gleich. (2) Die Steuerschuldner nach § 143 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 3, 5 und 6 sowie Satz 3 haben ... (3) Die durch Steuerbescheid für unter Abfindung hergestellten Branntwein (§ 143 Absatz 5) festgesetzte Steuer ist binnen einer Woche nach Schluss des Monats, in dem der ... andere Person, die an einer unrechtmäßigen Einfuhr beteiligt ist. § 143 Absatz 7 gilt entsprechend. (3) Für die Fälligkeit, den Zahlungsaufschub, ... ist, wer die Erzeugnisse versendet, in Besitz hält oder verwendet. (3) § 143 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Wer Erzeugnisse nach Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 ... die Steuer mit der Auslieferung an die Privatperson im Steuergebiet. (3) § 143 Absatz 3 gilt entsprechend. (4) Wer als Versandhändler Erzeugnisse in das ... dieser nicht mehr zugeführt werden können, es sei denn, es liegt ein Fall des § 143 Absatz 3 vor. Kann der Verbleib der Erzeugnisse nicht festgestellt werden, so gelten sie als nicht ...
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... 3, § 138 Absatz 3, § 139 Absatz 5, § 140 Absatz 6, § 142 Absatz 7, § 143 Absatz 8, § 144 Absatz 4, § 147 Absatz 5, § 148 Absatz 3, § 149 Absatz 6, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
V. v. 21.01.1994 BGBl. I S. 104; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Eingangsformel BrStV
... Abs. 3, § 137 Abs. 4, § 139 Abs. 4, § 140 Abs. 4, § 141 Abs. 8 und 9, § 143 Abs. 6, § 144 Abs. 5, § 146 Abs. 7, § 147 Abs. 2, § 148 Abs. 4, § 149 ...
§ 44 BrStV Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
... sind vom Empfänger als Zugang zu buchen. (3) Die Steuerschuldner nach § 143 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes haben die Steueranmeldung nach amtlich ...

Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 15 BrStV Fehlmengen im Steuerlager (vom 01.07.2011)
... zurückzuführen sind, gelten als unwiederbringlich verloren gegangen im Sinn des § 143 Absatz 3 des Gesetzes. (2) Bei der Verarbeitung, Abfüllung und Lagerung ...