interne Verweise
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1594
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 2 4. VerbrStÄndG Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol ... zu den Absätzen 1, 2, 4 bis 7 zu erlassen. § 151 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des ... ordnungsgemäß steuerlich erfasst worden sind. (3) Wird im Fall des § 151 Absatz 1 Satz 2 vor Ablauf einer Frist von drei Jahren nach Beginn der Beförderung der ... festgestellt und liegt dieser in einem anderen Mitgliedstaat, wird die nach § 151 Absatz 3 erhobene Steuer auf Antrag des Steuerschuldners erlassen oder erstattet, wenn er den ...
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009) ... 4, § 147 Absatz 5, § 148 Absatz 3, § 149 Absatz 6, § 150 Absatz 8, § 151 Absatz 4, § 152 Absatz 4, § 153 Absatz 5, § 154 Absatz 2, § 155 Absatz 4, ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBranntweinsteuerverordnung (BrStV)
V. v. 21.01.1994 BGBl. I S. 104; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Eingangsformel BrStV ... 144 Abs. 5, § 146 Abs. 7, § 147 Abs. 2, § 148 Abs. 4, § 149 Abs. 2 und § 151 Abs. 5 des Gesetzes über das Branntweinmonopol in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ...
§ 49 BrStV Anmeldung im Rahmen der Steueraufsicht ... Steuerlagers zu gewerblichen Zwecken herstellt oder herstellen will, hat die Anmeldung nach § 151 Abs. 3 des Gesetzes schriftlich in doppelter Ausfertigung bei dem für seinen Betrieb ... an Händler abgibt oder abgeben will, hat die Anmeldung als Großhändler nach § 151 Abs. 3 des Gesetzes bei dem für seinen Betrieb zuständigen Hauptzollamt schriftlich in ... (4) Wer Abfindungsbranntwein aufkauft oder aufkaufen will, hat die Anmeldung nach § 151 Abs. 3 des Gesetzes bei dem für seinen Betrieb zuständigen Hauptzollamt schriftlich in ...
Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
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