interne Verweise§ 153 BranntwMonG Verwender (vom 01.07.2011) ... Wer Erzeugnisse in den Fällen des § 152 Absatz 1 steuerfrei verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag Personen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Sechste Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Verordnung zur Änderung der BranntweinsteuerverordnungV. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1412
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBranntweinmonopolabschaffungsgesetz
G. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1650
Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung
V. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1412
Artikel 1 BrStVÄndV ... in der jeweils geltenden Fassung, durch Allgemeinverfügung eine Steuerbefreiung nach § 152 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes versagen oder eine bereits gewährte Steuerbefreiung ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für Erzeugnisse, die zu den in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecken verwendet werden sollen, gelten die ... nach dem Wort „Vergällungsmittel" die Wörter „für die in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecke" eingefügt. bb) Nach ...
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 2 4. VerbrStÄndG Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol ... Steuerlagers ohne Erlaubnis, für deren Herstellung eine Steuervergünstigung nach § 152 Absatz 1 oder 3 vorgesehen ist, 4. die Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung ... Abschnitt 5 Steuervergünstigungen § 152 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen (1) Erzeugnisse sind von der Steuer befreit, ... § 153 Verwender (1) Wer Erzeugnisse in den Fällen des § 152 Absatz 1 steuerfrei verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag Personen unter ... Die Steuer ist sofort fällig. (4) Wer Erzeugnisse in den Fällen des § 152 Absatz 3 gegen Steuerentlastung verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag ... Fällen, soweit Steuerbelange nicht entgegenstehen, statt der Steuerentlastung nach § 152 Absatz 3 im Fall des Absatzes 4 das Verfahren der Verwendung unter Steuerbefreiung nach § 152 ... 152 Absatz 3 im Fall des Absatzes 4 das Verfahren der Verwendung unter Steuerbefreiung nach § 152 Absatz 1 zuzulassen. § 154 Steuerentlastung im ...
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009) ... 5, § 148 Absatz 3, § 149 Absatz 6, § 150 Absatz 8, § 151 Absatz 4, § 152 Absatz 4, § 153 Absatz 5, § 154 Absatz 2, § 155 Absatz 4, § 156 Absatz 3, ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBranntweinsteuerverordnung (BrStV)
Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 17 BrStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2011) ... Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. Werden die Erzeugnisse zu den in § 152 Absatz 1 des Gesetzes genannten Zwecken verwendet und ist der registrierte Empfänger in ...
§ 43 BrStV Vollständig vergällter Branntwein (vom 01.07.2013) ... in der jeweils geltenden Fassung, durch Allgemeinverfügung eine Steuerbefreiung nach § 152 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes versagen oder eine bereits gewährte Steuerbefreiung ...
§ 44 BrStV Allgemeine Verwendungserlaubnis (vom 01.07.2011) ... Erzeugnissen und 2. von branntweinhaltigen Aromen für die in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecke allgemein erlaubt. Die ...
§ 50 BrStV Vergällung (vom 01.07.2013) ... Für Erzeugnisse, die zu den in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecken verwendet werden sollen, gelten die ... bereitzuhalten. (3) Branntwein zur Herstellung von Essig nach § 152 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes ist nach Aufnahme in den Betrieb von dem Essighersteller ... (5) Sind die in Absatz 4 genannten Vergällungsmittel für die in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecke im Einzelfall nach den Anforderungen des ...
§ 51 BrStV Steuerfreie Erzeugnisse aus vergällten Erzeugnissen ... nach § 152 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland, die nach ... 2 Nummer 5 des Gesetzes aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland, die nach § 152 Absatz 1 des Gesetzes im Steuergebiet nur aus vergällten Erzeugnissen steuerfrei hergestellt ...
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