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Zitierungen von § 153 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 153 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 139 BranntwMonG Beförderungen im Steuergebiet (vom 01.01.2011)
... Steuergebiet 1. in andere Steuerlager, 2. in Betriebe von Verwendern (§ 153 Absatz 1) oder 3. zu Begünstigten (§ 137) im Steuergebiet. ... 1. vom Steuerlagerinhaber in sein Steuerlager oder 2. vom Verwender (§ 153 Absatz 1) in seinen Betrieb aufzunehmen oder 3. vom Begünstigten (§ 137) zu ...
§ 143 BranntwMonG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 01.07.2011)
... Steuerlager an Personen abgegeben, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 153 Absatz 1 sind, entsteht die Steuer nach Absatz 1. Steuerschuldner werden neben dem ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 8 BfBAG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Erlaubnis nach § 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes " durch die Wörter „Erlaubnis nach § 23a" ersetzt.  ...

Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 2 5. VStÄndG Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
... Angabe „1 bis 3" durch die Angabe „1 und 2" ersetzt. 11. § 153 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird aufgehoben. b) Der ...
Artikel 3 5. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 01.07.2011)
... bb) In Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch die Angabe „(§ 23a Absatz 1)" ... In Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch die Angabe „(§ 23a Absatz 1)" ... bb) In Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch die Angabe „(§ 23a Absatz 1)" ...

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... Absatz 7 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(§ 23 Absatz 2 des Gesetzes in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes )" durch den Klammerzusatz „(§ 23a Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt.  ... Absatz 1 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(§ 23 Absatz 2 des Gesetzes in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes )" durch den Klammerzusatz „(§ 23a Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt.  ...
Artikel 4 6. VerbrStÄndV Änderung der Biersteuerverordnung
... Absatz 7 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(§ 23 Absatz 2 des Gesetzes in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes )" durch den Klammerzusatz „(§ 23a Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt.  ... Absatz 1 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(§ 23 Absatz 2 des Gesetzes in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes )" durch den Klammerzusatz „(§ 23a Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt.  ...

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 1 6. VStÄndG Änderung des Biersteuergesetzes
... In Absatz 3 Nummer 2 wird der Klammerzusatz „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch den Klammerzusatz „(§ 23a Absatz ... b) In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 des Branntweinmonopolgesetzes" durch die Angabe „§ 23a Absatz 1" ersetzt. ... ersetzt. bb) Die Wörter „§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes" werden durch die Angabe „§ 23a Absatz ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 2 4. VerbrStÄndG Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
...  1. in andere Steuerlager, 2. in Betriebe von Verwendern (§ 153 Absatz 1) oder 3. zu Begünstigten (§ 137) im Steuergebiet. ... 1. vom Steuerlagerinhaber in sein Steuerlager oder 2. vom Verwender (§ 153 Absatz 1) in seinen Betrieb aufzunehmen oder 3. vom Begünstigten (§ 137) zu ... Steuerlager an Personen abgegeben, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 153 Absatz 1 sind, entsteht die Steuer nach Absatz 1. Steuerschuldner werden neben dem ... Überwachungsverfahren unterstellt wird. § 153 Verwender (1) Wer Erzeugnisse in den Fällen des § 152 Absatz 1 steuerfrei ...
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... 3, § 149 Absatz 6, § 150 Absatz 8, § 151 Absatz 4, § 152 Absatz 4, § 153 Absatz 5, § 154 Absatz 2, § 155 Absatz 4, § 156 Absatz 3, § 159 sowie die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 26 BrStV Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft (vom 01.07.2011)
... in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet oder in den Betrieb eines Verwenders (§ 153 Absatz 1 des Gesetzes) im Steuergebiet weiterbefördert, kann das zuständige Hauptzollamt ...
§ 28 BrStV Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
... Bei Beförderungen von Erzeugnissen unter Steueraussetzung in Betriebe von Verwendern (§ 153 Absatz 1 des Gesetzes) hat der Steuerlagerinhaber im Steuergebiet als Versender oder der ...
§ 49 BrStV Abgabe von Erzeugnissen, zweckwidrige Verwendung
... Erzeugnisse" versehen sind. (2) Die Steueranmeldung nach § 153 Absatz 3 Satz 5 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ...
§ 55 BrStV Abgabe von Getränke- und Lebensmittelaromen, zweckwidrige Abgabe oder Verwendung (vom 01.07.2011)
... 5 oder Nummer 6 des Gesetzes genannten Zwecken abgibt oder verwendet, wird entsprechend § 153 Absatz 3 des Gesetzes besteuert, soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht oder mit der ...