Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 8 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 01.12.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 8 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und Änderungshistorie der 9. StVOAusnV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2010 geltenden Fassung
§ 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1624
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 8


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(heute geltende Fassung) 

 
Anzeige