Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 20a SigG vom 28.12.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 4 DlRLUG am 28. Dezember 2009 und Änderungshistorie des SigG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 20a SigG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.12.2009 geltenden Fassung
§ 20a SigG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.12.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2091

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 20a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle


vorherige Änderung

 


Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.


Anzeige