interne Verweise§ 2 SigG Begriffsbestimmungen ... ausgestellt werden, die mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften der Rechtsverordnung nach § 24 ... jeweiligen Signaturschlüssels, die mindestens die Anforderungen nach § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften der Rechtsverordnung nach § 24 ... der mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften der Rechtsverordnung nach § 24 ...
§ 11 SigG Haftung (vom 01.03.2007) ... Dritte nach § 4 Abs. 5 und beim Einstehen für ausländische Zertifikate nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 wie für eigenes Handeln. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen ...
§ 24 SigG Rechtsverordnung ... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 3 bis 23 erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen über 1. die ... Signaturen und ausländischen Produkten für elektronische Signaturen nach § 23 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnSignaturverordnung (SigV)
V. v. 16.11.2001 BGBl. I S. 3074; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
§ 1 SigV Form, Inhalt und Änderung der Anzeige (vom 23.11.2010) ... (3) Soweit Teile des Zertifizierungsdienstes in einem Staat nach § 23 Abs. 1 Satz 1 des Signaturgesetzes oder unter den Bedingungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ... Staat nach § 23 Abs. 1 Satz 1 des Signaturgesetzes oder unter den Bedingungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes in einem Drittstaat betrieben werden, sind ...
§ 18 SigV Verfahren zur Feststellung der gleichwertigen Sicherheit von ausländischen elektronischen Signaturen und Produkten ... Ein Zertifizierungsdiensteanbieter, der nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Signaturgesetzes für qualifizierte Zertifikate mit Rechtswirkung nach ... (2) Die gleichwertige Sicherheit ausländischer elektronischer Signaturen nach § 23 Abs. 2 des Signaturgesetzes ist gegeben, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, ... Vereinbarungen getroffen sind. (3) Die Gleichwertigkeit von Produkten nach § 23 Abs. 3 Satz 2 des Signaturgesetzes ist gegeben, wenn die zuständige Behörde diese nach ... oberster ausländischer Zertifizierungsdiensteanbieter, die nach § 23 Abs. 2 des Signaturgesetzes als gleichwertig anerkannt sind, aufzunehmen. Sie hat die Anerkennung ...
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