1Die Eheschließenden müssen die Erklärungen nach
§ 1310 Abs. 1 persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.
2Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.
§ 1314 BGB Aufhebungsgründe (vom 22.07.2017) ... das 16. Lebensjahr vollendet hatte, oder 2. entgegen den §§ 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist. (2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn 1. ...
§ 1316 BGB Antragsberechtigung (vom 22.07.2017) ... 1. sind bei Verstoß gegen § 1303 Satz 1, die §§ 1304, 1306, 1307, 1311 sowie in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 und 5 jeder Ehegatte, die zuständige ...
§ 1318 BGB Folgen der Aufhebung (vom 01.09.2009) ... eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1303, 1304, 1306, 1307 oder § 1311 oder in den Fällen des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 die Aufhebbarkeit der Ehe bei der ... 2. zugunsten beider Ehegatten bei Verstoß gegen die §§ 1306, 1307 oder § 1311 , wenn beide Ehegatten die Aufhebbarkeit kannten; dies gilt nicht bei Verstoß gegen § ... zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die §§ 1304, 1306, 1307 oder § 1311 oder im Falle des § 1314 Abs. 2 Nr. 1 die Aufhebbarkeit der Ehe bei der Eheschließung ...
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328