§ 1627 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge


§ 1627 wird in 7 Vorschriften zitiert

1Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. 2Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

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Zitierungen von § 1627 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1627 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1673 BGB Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
... vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist; andernfalls gelten § 1627 Satz 2 und § ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gendiagnostikgesetz (GenDG)
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2529, 3672; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 4 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 14 GenDG Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen (vom 01.01.2023)
... werden. Andere Feststellungen dürfen nicht getroffen werden. Die §§ 1627 und 1821 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden ...
§ 15 GenDG Vorgeburtliche genetische Untersuchungen (vom 01.01.2023)
... und 3. der Vertreter nach § 8 Abs. 1 eingewilligt hat. Die §§ 1627 und 1821 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden ...
§ 17 GenDG Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (vom 01.01.2023)
... Einwilligung des Vertreters gelten Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 entsprechend. Die §§ 1627 und 1821 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden Anwendung. (4) ...

Transplantationsgesetz (TPG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2007 BGBl. I S. 2206; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 8a TPG Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen (vom 01.01.2023)
... worden und hat in die Entnahme und die Verwendung des Knochenmarks eingewilligt. § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist anzuwenden. Die minderjährige Person ist durch einen Arzt entsprechend § 8 ...
§ 8c TPG Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung (vom 01.01.2023)
... Entnahme und die Rückübertragung des Organs oder Gewebes eingewilligt hat. Die §§ 1627 , 1821 Absatz 2 bis 4 sowie § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind anzuwenden.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gewebegesetz
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 GewebeG Änderung des Transplantationsgesetzes
... worden und hat in die Entnahme und die Verwendung des Knochenmarks eingewilligt. § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist anzuwenden. Die minderjährige Person ist durch einen ... und die Rückübertragung des Organs oder Gewebes eingewilligt hat. Die §§ 1627 , 1901 Abs. 2 und 3 sowie § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind anzuwenden.  ...


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