§ 1683 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 1683 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 1 FamGerMKindwG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 1683 wird wie folgt gefasst: § 1683 (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 1683 wird wie folgt gefasst: § 1683 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 1845 wird wie folgt gefasst: ... die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge." 4. § 1683 wird aufgehoben. 5. Dem § 1696 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: ...
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