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§ 1788 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1788 Rechte des Mündels



Der Mündel hat insbesondere das Recht auf

1.
Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit,

2.
Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen,

3.
persönlichen Kontakt mit dem Vormund,

4.
Achtung seines Willens, seiner persönlichen Bindungen, seines religiösen Bekenntnisses und kulturellen Hintergrunds sowie

5.
Beteiligung an ihn betreffenden Angelegenheiten, soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist.





 

Frühere Fassungen von § 1788 BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 04.05.2021 BGBl. I S. 882
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 50 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1788 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1788 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1795 BGB Gegenstand der Personensorge; Genehmigungspflichten (vom 01.01.2023)
... Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels unter Berücksichtigung seiner Rechte aus § 1788 . Der Vormund ist auch dann für die Personensorge verantwortlich und hat die Pflege ... oder der Aufenthaltswechsel unter Berücksichtigung der Rechte des Mündels aus § 1788 dem Wohl des Mündels nicht widerspricht. (4) Für die Erteilung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009)
... 3 Satz 1 und 2, den §§ 1785, 1786 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2, § 1787 Abs. 2, § 1788 Abs. 1, § 1789 in der Überschrift sowie in Satz 1 wird jeweils das Wort ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... der Vormundschaft Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1788 Rechte des Mündels Der Mündel hat insbesondere das Recht auf 1. ... Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels unter Berücksichtigung seiner Rechte aus § 1788 . Der Vormund ist auch dann für die Personensorge verantwortlich und hat die Pflege und ... oder der Aufenthaltswechsel unter Berücksichtigung der Rechte des Mündels aus § 1788 dem Wohl des Mündels nicht widerspricht. (4) Für die Erteilung der ...