§ 1990 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1990 Dürftigkeitseinrede des Erben


§ 1990 wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) 1Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht. 2Der Erbe ist in diesem Falle verpflichtet, den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben.

(2) Das Recht des Erben wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gläubiger nach dem Eintritt des Erbfalls im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung ein Pfandrecht oder eine Hypothek oder im Wege der einstweiligen Verfügung eine Vormerkung erlangt hat.

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Zitierungen von § 1990 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1990 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1480 BGB Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten
... ihm zugeteilten Gegenstände; die für die Haftung des Erben geltenden Vorschriften der §§ 1990 , 1991 sind entsprechend ...
§ 1504 BGB Haftungsausgleich unter Abkömmlingen
... ihnen zugeteilten Gegenstände; die für die Haftung des Erben geltenden Vorschriften der §§ 1990 , 1991 finden entsprechende ...
§ 1629a BGB Beschränkung der Minderjährigenhaftung (vom 01.09.2009)
... der Haftung, so finden die für die Haftung des Erben geltenden Vorschriften der §§ 1990 , 1991 entsprechende Anwendung. (2) Absatz 1 gilt nicht für Verbindlichkeiten aus ...
§ 1991 BGB Folgen der Dürftigkeitseinrede
... Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner ...
§ 1992 BGB Überschuldung durch Vermächtnisse und Auflagen
... auf Vermächtnissen und Auflagen, so ist der Erbe, auch wenn die Voraussetzungen des § 1990 nicht vorliegen, berechtigt, die Berichtigung dieser Verbindlichkeiten nach den Vorschriften der ... nicht vorliegen, berechtigt, die Berichtigung dieser Verbindlichkeiten nach den Vorschriften der §§ 1990 , 1991 zu bewirken. Er kann die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände ...
§ 2013 BGB Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben
... unbeschränkt, so finden die Vorschriften der §§ 1973 bis 1975, 1977 bis 1980, 1989 bis 1992 keine Anwendung; der Erbe ist nicht berechtigt, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu ...
§ 2036 BGB Haftung des Erbteilkäufers
... nach den §§ 1978 bis 1980 verantwortlich ist; die Vorschriften der §§ 1990 , 1991 finden entsprechende ...
§ 2145 BGB Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten
... dasjenige nicht ausreicht, was ihm von der Erbschaft gebührt. Die Vorschriften der §§ 1990 , 1991 finden entsprechende ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Vermögensgesetz (VermG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2005 BGBl. I S. 205; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 33 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 7 VermG Wertausgleich
... Für die Geltendmachung der Haftungsbeschränkung finden die §§ 1990 und 1991 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (5) Ist ...


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