§ 2177 Anfall bei einer Bedingung oder Befristung
Ist das Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses mit dem Eintritt der Bedingung oder des Termins.
interne Verweise§ 2179 BGB Schwebezeit ... dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses finden in den Fällen der §§ 2177 , 2178 die Vorschriften Anwendung, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer ...
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