§ 2260 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 2260 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009) ... 1999 Mitteilung an das Gericht". v) Die Angabe zu den §§ 2260 bis 2262 wird wie folgt gefasst: „§§ 2260 bis 2262 ... Angabe zu den §§ 2260 bis 2262 wird wie folgt gefasst: „§§ 2260 bis 2262 (weggefallen)". w) Die Angabe zu § 2263a wird gestrichen. ... des Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen." 62. Die §§ 2260 bis 2262, 2263a, 2264 und 2273 werden aufgehoben. 63. In § 2275 Abs. 2 Satz 2 wird ...
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