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§ 2261 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 2261 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 2261 BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 50 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2261 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2261 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 5 FGG-RG Änderung des Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung
... vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 2261 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" durch die Wörter „§ 344 Abs. 6 und § ...
Artikel 20 FGG-RG Änderung des Konsulargesetzes
... ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „Die §§ 2260, 2261 Satz 2, §§ 2273 und 2300 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" durch die Wörter ...
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009)
... 1999 Mitteilung an das Gericht". v) Die Angabe zu den §§ 2260 bis 2262 wird wie folgt gefasst: „§§ 2260 bis 2262 ... zu den §§ 2260 bis 2262 wird wie folgt gefasst: „§§ 2260 bis 2262 (weggefallen)". w) Die Angabe zu § 2263a wird gestrichen.  ... Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen." 62. Die §§ 2260 bis 2262, 2263a, 2264 und 2273 werden aufgehoben. 63. In § 2275 Abs. 2 Satz 2 wird ...