Zitierungen von § 31a BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31a BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31b BGB Haftung von Vereinsmitgliedern (vom 07.04.2021)
... verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 31a Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 Satz 1 ...
§ 40 BGB Nachgiebige Vorschriften (vom 03.10.2009)
... Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes ...
§ 54 BGB Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (vom 01.01.2024)
... Vereinsregister Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind die Vorschriften der §§ 24 bis 53 entsprechend anzuwenden. Für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen ...
§ 84a BGB Rechte und Pflichten der Organmitglieder (vom 01.07.2023)
... Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung zu handeln. (3) § 31a ist entsprechend anzuwenden. Durch die Satzung kann die Anwendbarkeit des § 31a ... 31a ist entsprechend anzuwenden. Durch die Satzung kann die Anwendbarkeit des § 31a beschränkt oder ausgeschlossen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 163 EGBGB
... bestehenden juristischen Personen finden von dieser Zeit an die Vorschriften der §§ 25 bis 53 und 85 bis 89 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung, soweit sich nicht aus den ...
Artikel 231 EGBGB Erstes Buch. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.10.2009)
... fort. (2) Auf sie sind ab dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts die §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. (3) Die in Absatz 1 genannten ...

Einigungsvertrag
V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch § 11 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Anlage I Kapitel III B II EV Sachgebiet B - Bürgerliches Recht
...  (2) Auf sie sind ab dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts die §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. § 55 Abs. 1 gilt mit der Maßgabe, ...

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 210 VAG Kleinere Vereine
... nach Absatz 1 nichts anderes ergibt, gelten für die kleineren Vereine nur die §§ 24 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In den Fällen der §§ 29 und 37 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Ehrenamtsstärkungsgesetz
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 556
Artikel 6 EhrAmtStG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... tätig." 2. § 31a wird wie folgt gefasst: „§ 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen ... 2. § 31a wird wie folgt gefasst: „§ 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern (1) Sind Organmitglieder oder ... vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde." 3. Nach § 31a wird folgender § 31b eingefügt: „§ 31b Haftung von ... Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 31a Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 ...

Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
G. v. 28.09.2009 BGBl. I S. 3161
Artikel 1 VerHftBgrG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... wird nach der Angabe zu § 31 folgende Angabe eingefügt: „§ 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern". 2. Nach § 31 wird folgender § 31a ... 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern". 2. Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt: „§ 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern (1) Ein ... 2. Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt: „§ 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern (1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist ... 40 wird die Angabe „des § 28" durch die Angabe „, der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2" ersetzt. 4. In § 86 Satz 1 wird die Angabe „§§ ... die Angabe „§§ 28 bis 31, 42" durch die Angabe „§§ 28 bis 31a und 42" ersetzt. *) --- *) Anm. d. Red.: die Änderung in Nummer 4 wurde ...

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2947
Artikel 1 StiftRVEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung zu handeln. (3) § 31a ist entsprechend anzuwenden. Durch die Satzung kann die Anwendbarkeit des § 31a ... (3) § 31a ist entsprechend anzuwenden. Durch die Satzung kann die Anwendbarkeit des § 31a beschränkt oder ausgeschlossen werden. § 84b Beschlussfassung der Organe ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Vereinsregister Rechtspersönlichkeit erlangt haben, sind die Vorschriften der §§ 24 bis 53 entsprechend anzuwenden. Für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 10 7. VStÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
...  § 31a Absatz 1 Satz 1 und in § 31b Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 53 VAG Kleinere Vereine
... kleineren Vereine bei den für Vereine gegebenen allgemeinen Vorschriften der §§ 24 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In den Fällen des § 29 und des § 37 Abs. ...


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