Zitierungen von § 312j BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 312j BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 312 BGB Anwendungsbereich (vom 01.07.2022)
... von den Vorschriften dieses Untertitels nur § 312a Absatz 3 bis 6, die §§ 312i, 312j Absatz 2 bis 5 und § 312m anzuwenden; diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn der Reisende kein ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 246e EGBGB Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2022)
... Verbrauchern a) eine zusätzliche Angabe nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gemacht wird, b) eine Information nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 2 des ... Gesetzbuchs gemacht wird, b) eine Information nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellt wird oder c) die Bestellsituation nicht nach den Vorgaben ... Verfügung gestellt wird oder c) die Bestellsituation nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestaltet wird, 10. der Verbraucher nicht nach § 312l Absatz 1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 1 3. ReiseRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... von den Vorschriften dieses Untertitels nur § 312a Absatz 3 bis 6, die §§ 312i, 312j Absatz 2 bis 5 und § 312k anzuwenden; diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn der Reisende kein ...

Gesetz für faire Verbraucherverträge
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3433
Artikel 1 VeVeÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... „§ 312l" durch die Angabe „§ 312m" ersetzt. 5. Nach § 312j wird folgender § 312k eingefügt: „§ 312k Kündigung von ...

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 1 BGBEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... ein Semikolon und das Wort „Online-Marktplätze" angefügt. 5. In § 312j Absatz 2 werden die Wörter „der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand ... 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5 bis 7, 8, 14 und 15" ersetzt. 6. Nach § 312j wird folgender § 312k eingefügt: „§ 312k Allgemeine ...
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Verbrauchern a) eine zusätzliche Angabe nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gemacht wird, b) eine Information nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 2 ... Gesetzbuchs gemacht wird, b) eine Information nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellt wird oder c) die Bestellsituation nicht nach den Vorgaben ... Verfügung gestellt wird oder c) die Bestellsituation nicht nach den Vorgaben des § 312j Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestaltet wird, 10. der Verbraucher nicht nach § 312k Absatz 1 des ...


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