Zitierungen von § 650i BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 650i BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 312 BGB Anwendungsbereich (vom 01.07.2022)
... Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken, 3. Verbraucherbauverträge nach § 650i Absatz 1 , 4. (aufgehoben) 5. (aufgehoben) 6. Verträge über ...
§ 356e BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (vom 01.01.2018)
... einem Verbraucherbauvertrag ( § 650i Absatz 1 ) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel ...
§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (vom 01.01.2018)
... ist, oder 2. Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u handelt. Satz 1 Nummer 2 ...
§ 650o BGB Abweichende Vereinbarungen (vom 01.01.2018)
... § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Verbraucherbauverträge nach § 650i Absatz 1 ,". 5. Nach § 356d wird folgender § 356e eingefügt:  ... 356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen Bei einem Verbraucherbauvertrag ( § 650i Absatz 1 ) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel ... ist, oder 2. Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u handelt. Satz 1 Nummer 2 gilt ... Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form. Kapitel 3 Verbraucherbauvertrag § 650i Verbraucherbauvertrag (1) Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die ... § 650o Abweichende Vereinbarungen Von § 640 Absatz 2 Satz 2, den §§ 650i bis 650l und 650n kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Diese Vorschriften ...


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