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Zitierungen von § 327o BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 327o BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 327c BGB Rechte bei unterbliebener Bereitstellung (vom 01.01.2022)
... die Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der ...
§ 327m BGB Vertragsbeendigung und Schadensersatz (vom 01.01.2022)
... Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wenn 1. der Nacherfüllungsanspruch gemäß § 327l Absatz 2 ... statt der ganzen Leistung, so ist der Unternehmer zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 327o und 327p berechtigt. § 325 gilt entsprechend. (4) Sofern der ...
§ 327n BGB Minderung (vom 01.01.2022)
... Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Minderung ist der Preis in dem ...
§ 327r BGB Änderungen an digitalen Produkten (vom 01.01.2022)
... (5) Für die Beendigung des Vertrags nach Absatz 3 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden. (6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022)
... (4) Für die Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Verbraucher in den ... (1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wenn 1. der Nacherfüllungsanspruch gemäß § 327l Absatz 2 ... statt der ganzen Leistung, so ist der Unternehmer zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 327o und 327p berechtigt. § 325 gilt entsprechend. (4) Sofern der Verbraucher den ... Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Minderung ist der Preis in dem ... Kosten verlangen, die ihm für die Erstattung des Mehrbetrags entstehen. § 327o Erklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung (1) Die Beendigung des Vertrags ... (5) Für die Beendigung des Vertrags nach Absatz 3 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden. (6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf ...
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