Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 357a BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 357a BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 357b BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (vom 28.05.2022)
... von der Ausnahme des § 506 Absatz 4 erfasst sind, gelten auch § 357 Absatz 5 bis 7 und § 357a Absatz 1 und 2 entsprechend. Ist Gegenstand des Vertrags über die entgeltliche Finanzierungshilfe ...
§ 357d BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen (vom 28.05.2022)
... es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu tragen. § 357a Absatz 1 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der Unterrichtung nach ...
§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag (vom 28.05.2022)
... Vertriebsform § 355 Absatz 3 und, je nach Art des verbundenen Vertrags, die §§ 357 bis 357c entsprechend anzuwenden. Ist der verbundene Vertrag ein Vertrag über die ... Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, hat der Verbraucher abweichend von § 357a Absatz 3 unter den Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 Nummer 2 Wertersatz für die bis zum ... geschlossener Ratenlieferungsvertrag, sind neben § 355 Absatz 3 auch die §§ 357 und 357a entsprechend anzuwenden; im Übrigen gelten für verbundene Ratenlieferungsverträge ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 246a EGBGB Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (vom 28.05.2022)
... von Wasser, Gas, Strom oder die Lieferung von Fernwärme einen angemessenen Betrag nach § 357a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die vom Unternehmer erbrachte Leistung schuldet, wenn der Verbraucher das Widerrufsrecht ...
Anlage 3 EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen (vom 28.05.2022)
... In der Bilddatei nicht konsolidiert: In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe „ § 357a " durch die Angabe „§ 357b" ersetzt. -----------  ...
Anlage 3a EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen (vom 28.05.2022)
... Bilddatei nicht konsolidiert: In Abschnitt 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „ § 357a " durch die Angabe „§ 357b" ersetzt. -----------  ...
Anlage 3b EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen (vom 28.05.2022)
... Bilddatei nicht konsolidiert: In Abschnitt 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „ § 357a " durch die Angabe „§ 357b" ersetzt. -----------  ...
Anlage 7 EGBGB (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (vom 28.05.2022)
... Bilddatei nicht konsolidiert: a) In Gestaltungshinweis 6 werden die Wörter „ § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB " durch die Wörter „§ 357b Absatz 3 Satz 5 BGB" ersetzt. b) ...

Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
neugefasst durch B. v. 04.12.2000 BGBl. I S. 1670; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
§ 4 FernUSG Widerrufsrecht des Teilnehmers (vom 28.05.2022)
... nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die §§ 356, 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Für finanzierte Fernunterrichtsverträge ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 1 BGBEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Produkte gilt ferner § 327p entsprechend." 10. Nach § 357 wird folgender § 357a eingefügt: „§ 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von ... 10. Nach § 357 wird folgender § 357a eingefügt: „ § 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen ... digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten." 11. Der bisherige § 357a wird § 357b und in Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „gilt auch § 357 Absatz ... 5 bis 8 entsprechend" durch die Wörter „gelten auch § 357 Absatz 5 bis 7 und § 357a Absatz 1 und 2 entsprechend" ersetzt. 12. Der bisherige § 357b wird § 357c.  ... b) In Satz 3 wird die Angabe „§ 357 Absatz 7" durch die Angabe „ § 357a Absatz 1" ersetzt. 14. Der bisherige § 357d wird § 357e. 15. ... gestrichen und werden die Angabe „§ 357 Absatz 9" durch die Angabe „ § 357a Absatz 3" und die Wörter „§ 356 Absatz 5 zweiter und dritter Halbsatz" ...
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... § 1 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 werden jeweils die Wörter „ § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs " durch die Wörter „§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt. ... wird wie folgt geändert: a) In Gestaltungshinweis 6 werden die Wörter „ § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB " durch die Wörter „§ 357b Absatz 3 Satz 5 BGB" ersetzt. b) ... wird wie folgt geändert: a) In Gestaltungshinweis 4 werden die Wörter „ § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB " durch die Wörter „§ 357b Absatz 3 Satz 5 BGB" ersetzt. b) ... wird wie folgt geändert: a) In Gestaltungshinweis 3 werden die Wörter „ § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB " durch die Wörter „§ 357b Absatz 3 Satz 5 BGB" ersetzt. b) ...