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Zitierungen von § 312k BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 312k BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... Gesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden. Die in § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung vom 1. Juli 2022 vorgesehenen Pflichten gelten auch im Hinblick auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für faire Verbraucherverträge
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3433
Artikel 1 VeVeÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... durch die Angabe „§ 312m" ersetzt. 5. Nach § 312j wird folgender § 312k eingefügt: „§ 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im ... 5. Nach § 312j wird folgender § 312k eingefügt: „ § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr  ... Kündigung bleibt hiervon unberührt." 6. Die bisherigen §§ 312k und 312l werden die §§ 312l und 312m.  ...