Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 559e BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 559e BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 557b BGB Indexmiete (vom 01.01.2024)
... der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine ... mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 oder § 559e kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von ...
§ 559c BGB Vereinfachtes Verfahren (vom 01.01.2024)
... die Miete in den letzten fünf Jahren bereits nach Absatz 1 oder nach § 559 oder § 559e erhöht, so mindern sich die Kosten, die nach Absatz 1 Satz 1 für die weitere ... der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e geltend machen. Dies gilt nicht, 1. soweit der Vermieter in diesem Zeitraum ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
§ 71o GEG Regelungen zum Schutz von Mietern (vom 01.01.2024)
... eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in voller Höhe nur verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass die Jahresarbeitszahl ... erbracht wird, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur 50 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zugrunde legen. (3) Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in voller Höhe nur verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass die Jahresarbeitszahl ... erbracht wird, kann der Vermieter für eine Mieterhöhung nach § 559 Absatz 1 oder § 559e Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur 50 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zugrunde legen. (3) ...
Artikel 2 GEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... In § 557b Absatz 2 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 559" die Angabe „oder § 559e " eingefügt und werden nach den Wörtern „nicht zu vertreten hat" ein ... 1 und Absatz 4 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 559" die Angabe „oder § 559e " eingefügt. 5. Nach § 559d wird folgender § 559e eingefügt: ... Angabe „oder § 559e" eingefügt. 5. Nach § 559d wird folgender § 559e eingefügt: „§ 559e Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung ... 5. Nach § 559d wird folgender § 559e eingefügt: „ § 559e Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage (1) Hat der ...